Neu: Bis zu 45% BAFA Förderung

🔥 Seit dem 1. Januar 2020 werden die Förderzuschüsse für Heizungen mit erneuerbaren Energien erheblich angehoben. Förderfähige Kosten: Anschaffungskosten (Biomasseheizkessel, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme, …), die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen (z. B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizungsverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers).

NEU! MAP-Förderung ab 2020 auch für Anlagen über 100 kW.

*Voraussetzungen: Hydraulischer Abgleich | Max. 50.000 € der förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit | Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW (Scheitholz) bzw. 30 Liter/kW (Hackschnitzel)

Wir beraten Sie gerne: 02207 9666-0 🔥

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